Abgeschickt von grünplaner am 22 Januar, 2007 um 10:17:45
Antwort auf: Sichtschutzzaun von Christina Diehl am 20 Januar, 2007 um 22:33:59:
Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Genehmigungsfrei ist bei Doppelhäusern ein Sichtschutzzaun 2 m hoch, 4 m tief, sofern nicht ein Bebauungsplan etwas anderes festsetzt. Sonst ist in jedem fall eine Baugenehmigung einzuholen.
Nachbars Hecke, darf man nur nach erfolgter Aiufforderung und Fristsetzung zuückschneiden lassen.