Re: Dachfenster nachträglich einbauen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Probol am 23 Januar, 2007 um 17:27:01:

Antwort auf: Dachfenster nachträglich einbauen von Nicole Grünheit am 22 Januar, 2007 um 10:46:34:

: Wegen eines Dachbodenausbaus soll ein Fenster in das Dach eines Mehrfamilienhauses eingebaut werden, das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft ist. Alle anderen Dachwohnungen in dem Gebäudekomplex haben den Dachboden bereits beim Bau des Gebäudes ausbauen lassen. Nun wurde ein nachträglicher Einbau eines Fensters von der Eigentümerversammlung abgelehnt. Kann man dagegen klagen?

Ich würde mal in das nagelneue Wohnungeigentumsgesetz sehen (siehe z.B. unter www.bau-rat.de unter W => Wohnungseigentum. Es gibt da nun Erleichterungen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]