Re: Wer haftet für Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 17:41:48:

Antwort auf: Wer haftet für Grundstücksgrenze von Horst Bernstein am 19 Januar, 2007 um 16:16:54:

: Hallo, Liebe Leser

: Mich würde mal Interessieren wer für den Zaun zwischen zwei Grundstücken aufkommen muss wenn dieser durch Altersschwäche umfällt. Diese Grundstücke stehen schon seit 1900 und ein direkter Vertrag exestiert nicht. Das linke Grundstück wurde an das Rechte angebaut. Ihr würdet mir sehr helfen wenn jemand bescheid weis, da meine Nachbarn auf mein Angebot nicht eingehen den Zaun zusammen neu zugestalten um einen Rechtsstreit zu verhintern.

: Ich danke im voraus

Das ist durch Nachbarrechtsvorschriften (BGB , meist ergänzt durch Landesrecht) geregelt. Im Grundsatz sind beide Nachbarn verantwortlich und müssen auch zusammen zahlen. Wenn eine Einigung nicht erzielt werden kann, it das "Ortsübliche" Maßstab.




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