Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 19:56:37:
Antwort auf: Höhe privater Lärmschutzwall von Castelli am 13 Januar, 2007 um 20:50:10:
: Hallo,
: wir hätten die Möglichkeit auf unserem Grundstück einen Wall in Richtung einer Umgehungsstraße zu errichten. Entsprechendes Erdmaterial wäre vom Nachbarn zu beziehen.
: Frage: Wir hoch darf dieser Wall sein ? Gibt es eine Beschränkung der Höhe ?
: Grundstück in Richtung Süden, dort kommen freie Felder, Ende des Baugebietes
: (Umgehungs-)Straße in Richtung Osten, Wall wäre in Richtung Süd/SüdOst.
: Gruß
Ein solcher Wall gilt als "selbständige Aufschüttung", die nach der Landesbauordnung ab einer bestimmten Masse baugenehmigungsbedürftig ist. Die Zulässigkeit richtet sich nach dem Planungsrecht, ggf. auch nach örtlichen Satzungen.