Re: Höhe privater Lärmschutzwall


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Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 19:56:37:

Antwort auf: Höhe privater Lärmschutzwall von Castelli am 13 Januar, 2007 um 20:50:10:

: Hallo,

: wir hätten die Möglichkeit auf unserem Grundstück einen Wall in Richtung einer Umgehungsstraße zu errichten. Entsprechendes Erdmaterial wäre vom Nachbarn zu beziehen.
: Frage: Wir hoch darf dieser Wall sein ? Gibt es eine Beschränkung der Höhe ?
: Grundstück in Richtung Süden, dort kommen freie Felder, Ende des Baugebietes
: (Umgehungs-)Straße in Richtung Osten, Wall wäre in Richtung Süd/SüdOst.

: Gruß

Ein solcher Wall gilt als "selbständige Aufschüttung", die nach der Landesbauordnung ab einer bestimmten Masse baugenehmigungsbedürftig ist. Die Zulässigkeit richtet sich nach dem Planungsrecht, ggf. auch nach örtlichen Satzungen.



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