Re: Oeffentlicher Gehweg verpachtet - Grenzabstand


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Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 20:23:25:

Antwort auf: Oeffentlicher Gehweg verpachtet - Grenzabstand von Gaby Jensen am 23 Januar, 2007 um 01:36:22:

: Guten Tag.
: voweg, ich finde die Einträge, vor allem aber die hilfreichen Antworten super. Weiter so!!

: Bin nun das erste mal dabei und hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.
: Hier meine Frage.
: Ein Oeffentlicher Gehweg (2 m breit) wurde von einer Gemeinde in Schleswig-Holstein an einem Nachbarn verpachtet. Der andere Nachbar hat deshalb nur noch einen Grenzabstand von 1 m. Da der damals oeffentliche Weg mit 2m (somit 3m)Grenzabstand mit reingerechnet wurde. In der Hauswand zur Grenze befinden sich 3 Fenster.
: Die Bebauung eines Carports auf der Grundstuecksgrenze waere fatal (da nur 1 m von der Hauswand entfernt).
: Muss die Gemeinde vor Abschluss des Pachtvertrages nicht das Einverstaendnis des betroffenen Nachbarn einholen? Kann man den Pachtvertrag anfechten? Der Pachtvertrag wurde erst 2006 abgeschlossen, Wie kann man sich vor einer Bebauung schuetzen (evtl. Eintragung einer Baulast)?

Woraus schließen Sie, dass der verpachtete Gehwegteil "öffentlich" war. Flächen im Besitz der Gemeinde dürfen ohne Widmung genau so verpachtet werden wie solche in privatem Besitz.

Für solch komplizierten Sachverhalt werden Sie hier kaum Antwort finden, die "hält".





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