Re: Grenzbebauung / Außenwanddämmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2007 um 20:27:06

Antwort auf: Grenzbebauung / Außenwanddämmung von Thomas am 22 Januar, 2007 um 21:37:13:

: Hallo zusammen!

: Zum Zweck einer besseren Wärmedämmung sollen die Außenwände eines Einfamilienhauses gedämmt werden. Aufgrund bauphysikalischer Bedenken (Tauwasser, Schimmelbildung) soll möglichst eine Außendämmung stattfinden. Das Haus steht an drei Seiten auf den Grundstücksgrenzen.

: Ist die Anbringung eines Vollwärmeschutzes mit dadurch zwingend verbundener, geringfügiger Überbauung der benachbarten Grundstücke auch ohne die Einwilligung der jeweiligen Grundstückseigentümer durchführbar?

: Vielen Dank für hilfreiche Tipps im Voraus!

: Beste Grüße

: Thomas

einfache Antwort: Nein! Sie wollen ohne Zustimmung auf anderleuts Grundstück bauen ...



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