Re: Grenzbebauung / Außenwanddämmung


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Abgeschickt von Thomas am 24 Januar, 2007 um 09:24:05

Antwort auf: Re: Grenzbebauung / Außenwanddämmung von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2007 um 20:27:06:

: einfache Antwort: Nein! Sie wollen ohne Zustimmung auf anderleuts Grundstück bauen ...

Zunächst einmal will ich gar nichts bauen. Dennoch danke für die Antwort!

...ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das betreffende Haus in Hessen steht. In der dortigen Landesbauordnung heißt es wie folgt:

§ 27(11) "Bestehende Brandwände auf oder an Nachbargrenzen können aus Gründen des Wärmeschutzes mit nichtbrennbaren Baustoffen bis zu 15 cm Dicke verkleidet werden."

Einfache Frage: wie verhält es sich unter diesem Aspekt?

Gruß
Thomas





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