Vermessungskosten


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Abgeschickt von thomas am 24 Januar, 2007 um 09:24:07:

10 Bestandsimmobilien werden von einem Verkäufer an mehrere Käufer verkauft. Die notwendige Grundstücksteilung erfolgt nach Abschluß des Kaufvertrages. In diesem ist geregelt, daß der Verkäufer die Vermessung für alle Teilgrundstücke beantragt und der jeweilige Käufer die Kosten zu tragen hat. Ein Hinweis auf die Art der Umlegung der Kosten(z.B. Grundstücksgröße, Meßpunkte, 1/10 vom Gesamtpreis usw.)erfolgt nicht. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Kostenverteilung?



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