Re: Bauantrag abgelehnt


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Abgeschickt von K.D. am 25 Januar, 2007 um 07:26:02

Antwort auf: Bauantrag abgelehnt von Diana am 24 Januar, 2007 um 15:29:47:

Oh, oh ihre Geschichte riecht irgendwie nach dem Land Brandenburg.
Der Sachverhalt ist natürlich sehr kompliziert.

Man müßte genau aufstrippen,was zu DDR-Zeiten gebaut wurde. Für alles was vor dem 2.10.1985 von der Bevölkerung gebaut wurde, kann man einen einfachgesetzlichen Bestandsschutz herleiten, auch wenn keine Baugenehmigung (Zustimmung der Gemeinde und Prüfbescheid der staatlichen Bauaufsicht) vorliegen. Wenn also ihr verstorbener Bruder die ehemalige Trafostation vor dem og. Termin zum Wohnhaus umgebaut hat, ist dieser Bau bestandsgeschützt. Ich kann Ihnen da ein Urteil des OVG Thüringen nennen.

Wie ist das Grundstück den bauplanungsrechtlich bewertet worden? Innenbereich, Außenbereich oder B-Plan? ist ein Baugebiet festgesetzt oder wurde das nach der Umgebungsbebauung ermittelt? Danach kann erst beurteilt werden, welches Gewerbe zulässig ist. Welches Gewerbe betreibt ihr Bruder und welches Sie selbst??
Auch die Aktion mit der Einhaltung der Abstandfläche auf dem eigenen Grundstück zur neuen Trafostation kann ich jetzt nicht verstehen.
Aber das ist ja wohl geklärt?

Vielleicht wäre es doch sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren, der sich erstens mit dem bundesdeutschen Baurecht und aber auch mit dem Baurecht zu DDR-Zeiten auskennt?




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