Re: Carport /Schuppen im Außenbereich ohne Genehmigung


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Abgeschickt von K.D. am 26 Januar, 2007 um 06:57:36

Antwort auf: Carport /Schuppen im Außenbereich ohne Genehmigung von Nicole am 22 Januar, 2007 um 23:43:30:

Der "blöde Zufall" ist nun mal die Arbeit der Bauaufsichtsbehörde.

Ich bin nicht sicher, ob an Hand der Verwendung der Begriffe "Innenbereich" und "Außenbereich" deren rechtliche Bedeutung klar ist.

Wenn das geplante Einfamilienhaus genehmigt wird, könnten die Carports als Nebenanlage zur Hauptnutzung zulässig sein. Zu beachten ist hier das es sich nicht um wirkliche Carports sondern um Abstellgebäude handelt.

Bei einer Lage im Innenbereich nach § 34 BauGB kommt es hier darauf an, wie weit eventuell auch die anderen Grundstücke von der Straßenkante aus bebaut sind.

Bei einer Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB ist die Genehmigung eines normalen Einfamilienhauses tendenziell eher schlecht.

Entweder nehmen Sie von selbst Kontakt zur Bauaufsicht auf oder Sie warten die Post ab.

Wegen der geplanten Bebauung mit dem Einfamilienhaus und deren Erfolgsausichten sollte man hier das Gespräch suchen, bevor Sie sich vollständige Projektunterlagen von einem Architekten / Bauingenieur machen lassen.
Ich würde es aber für günstig halten ,wenn Sie hierzu vorher schon Absprachen mit ihrem späteren Planer halten. Eventuell einen Bauvorbescheid für das Einfamilienhaus beantragen, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht klar ist.





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