Re: 8-Meter-Regel


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Abgeschickt von Korinth am 26 Januar, 2007 um 13:22:43:

Antwort auf: Re: 8-Meter-Regel von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 17:46:25:

: : Laut BayBo darf mein Nachbar max. 8m Grenzbau an der gemeinsamen Grenze ausführen. Wie ist das zu verstehen?
: : Kann er mir zusätzlich einen 8 m Grenzbau vor mein Grundstück, also an seine Nordgrenze setzen, wenn er bereits an dieser Grenze, jedoch vor einem anderen Nachbarn, einen 6m Grenzbau stehen hat?
: : Wenn nein, kann er eventuell das Grundstück "teilen" lassen, um diese Vorschrift zu umgehen?
: : mfg

: Ihre Frage dürfte ohne nähere Erläuterungen nicht zu bentworten sein.

Bayern:
Grundstücke Rechteckig, in zwei Reihen, jedoch versetzt, was zur Folge hat, dass mein nach Süden liegender Nachbar (mit seiner Nordseite) sowohl an mein Grundstück angrenzt, als auch an das Grundstück meines nach Westen liegenden Nachbarns.
An dessen Grundstücksgrenze steht bereits ein Grenzbau L=600 cm von ihm. Und vor mich will er nun eine Doppelgarage mit L = 800 cm als Grenzbau stellen. Seine Nordgrenze hat er dann also mit 14 Metern bebaut, was jedoch 2 verschiedene Nachbarn betrifft. Recht oder Unrecht, da Grenzbebauung nur max. 8 Meter betragen darf? (Ich dachte 8 Meter pro Grenze, nicht 8 Meter pro Nachbar.)
Kann er sein Grundstück so teilen lassen, daß ich kein Nachbar des 6 Meter Baus mehr wäre? (Er droht damit.) Kann man so die BayBo umgehen?





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