Re: Garage vor Fenster


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Abgeschickt von Sigma am 26 Januar, 2007 um 13:33:03:

Antwort auf: Re: Garage vor Fenster von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 17:30:41:

: : Hallo,
: : ich möchte eine Autogarage mit einer Zufahrt von 5 m bauen. Lt Nds. Baurecht darf ich eine Garage mit 9 m Länge auf die Grenze bauen. Lt. Bauamt darf ich nicht 0,1 - 0,9 m an die Grenze bauen wegen der möglichen Unzugänglichkeit.
: : Jedoch steht das Nachbarhaus so unglücklich, daß an der Grenze von 3 - 15 m Fenster im Grenzabstand von 2 m sind. Licht- u Fensterrecht sind lt. Gesetz nicht berührt.
: : Da gibt es noch den § Gebot der Rücksichtnahme. Dazu steht nichts Genaues. Lt. Bauamt ist meinem Abstand von 3 m mit Sicherheit kein Problem zu erwarten.

: : Da mein Nachbar von Beruf "Kläger" ist, möchte ich vorsichtig sein. Wo kann ich etwas zu dem Thema nachlesen bzw. wer hat dazu Ideen.

: : Gruß
: : Bernd

: Grundsätzlich "geht" öffentliches Recht vor Zivilrecht. Allerdings ist Ihre Frage nur wirklich zu verstehen und zu beantworten , wenn der Sachverhalt genauer erklärt würde.

Vorsichtshalber die Garage nach Baurecht planen lassen, genehmigen lassen (mit oder ohne Nachbars Unterschrift), bauen lassen. Genehmigung kostet nicht viel, uns Sie sind auf der sicheren Seite. Eventuell vorher eine Bauvoranfrage beim Baureferat stellen. Kostet auch nix.





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