Abgeschickt von Passau am 26 Januar, 2007 um 13:35:22
Antwort auf: Definitionsauslegung? von Carolin am 26 Januar, 2007 um 12:44:24:
Nutzfläche ist die tatsächlich nutzbare Innenfläche, d. h. die Innemaße ohne Außenwände
die Giebelfläche bleibt außer Betracht; maßgeblich ist nur, dass die Wandhöhe H (ohne Dach- und Giebelhöhen) an der Grenze im Mittel nicht größer als 3 m ist