Re: Definitionsauslegung?


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Abgeschickt von Passau am 26 Januar, 2007 um 13:35:22

Antwort auf: Definitionsauslegung? von Carolin am 26 Januar, 2007 um 12:44:24:

Nutzfläche ist die tatsächlich nutzbare Innenfläche, d. h. die Innemaße ohne Außenwände

die Giebelfläche bleibt außer Betracht; maßgeblich ist nur, dass die Wandhöhe H (ohne Dach- und Giebelhöhen) an der Grenze im Mittel nicht größer als 3 m ist





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