Re: Zaunbau im Aussenbereich


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Abgeschickt von Passau am 26 Januar, 2007 um 13:41:02

Antwort auf: Zaunbau im Aussenbereich von Paul am 25 Januar, 2007 um 17:22:16:

Zaun im Außenbereich ist immer ein Problem; ich würde beim zuständigen Bauamt des Landratsamtes nachfragen, evtl. sogar Vorbescheid stellen wegen der Rechtssicherheit. Ein Landwirt darf eine sockellose Einfriedung, also ohne einbetonierte Säulen, errichten, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Ein Nichtlandwirt darf erst einmal vom Grundsatz her im Außenbereich keinen Zaun errichten. Hecken oder Fichten fallen nicht unter das Baurecht. Solange mir das Grundstück nicht gehört, würde ich persönlich darauf nichts errichten.




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