Re: Definitionsauslegung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2007 um 20:36:36

Antwort auf: Re: Definitionsauslegung? von Passau am 26 Januar, 2007 um 13:35:22:

: Nutzfläche ist die tatsächlich nutzbare Innenfläche, d. h. die Innemaße ohne Außenwände

: die Giebelfläche bleibt außer Betracht; maßgeblich ist nur, dass die Wandhöhe H (ohne Dach- und Giebelhöhen) an der Grenze im Mittel nicht größer als 3 m ist


... damit es nicht missverständlich ist:
Ein Giebel an der Grenze geht ist bei der Berechnung der mittleren Höhe zu berücksichtigen!

Und Achtung: in NRW gilt seit 28.12.2006 ein geänderter §6 (Abstandflächen) der BauO NRW, der hier anders berücksichtigt als bisher.




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