Re: Definitionsauslegung?


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Abgeschickt von Carolin am 28 Januar, 2007 um 12:22:54:

Antwort auf: Re: Definitionsauslegung? von Dirk Baumeister am 26 Januar, 2007 um 20:36:36:

: : Nutzfläche ist die tatsächlich nutzbare Innenfläche, d. h. die Innemaße ohne Außenwände

: : die Giebelfläche bleibt außer Betracht; maßgeblich ist nur, dass die Wandhöhe H (ohne Dach- und Giebelhöhen) an der Grenze im Mittel nicht größer als 3 m ist

:
: ... damit es nicht missverständlich ist:
: Ein Giebel an der Grenze geht ist bei der Berechnung der mittleren Höhe zu berücksichtigen!

: Und Achtung: in NRW gilt seit 28.12.2006 ein geänderter §6 (Abstandflächen) der BauO NRW, der hier anders berücksichtigt als bisher.

Hallo Herr Baumeister, war doch mißverständlich
wenn mein Nachbar jetzt eine Garage mit Satteldach, Gibel zu mir, an die Grenze baut, mit Länge 8 m, mit welcher Höhe (Firsthöhe) muss ich dann max. rechnen? (Höhe Rechteck + 1/2 Höhe Dreieck = 3 Meter ODER: 1/2 * Höhe bis First = 3 Meter ODER wie sonst?) HILFE!!!



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