Re: Wegerecht


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Abgeschickt von Sebastian am 28 Januar, 2007 um 13:05:23:

Antwort auf: Wegerecht von Ira am 28 Januar, 2007 um 09:35:57:

Ja, ist es absolut.
Und wie Sie den Wert bemessen, hängt von den Marktgegebenheiten ab:
- Welche Belastung haben Sie dadurch (geringer, wenn Sie an der fraglichen Stelle ohnehin einen Weg haben und dauerhaft (!) behalten wollen)
- Welchen Nutzen von dem Recht und welche Alternativen hat der andere?
(Erschließt er nur ein bißchen anders oder kann er sonst gar nicht bauen)
- Wer trägt die Folgelasten (Anlegung, baumäßige Instandhaltung und bei Bedarf Renovierung, Winterdienst (!), Verkehrssicherungspflichten...)

Gruß
Sebastian
: Hallo zusammen!
: Ist es üblich, ein Wegerecht, das eingeräumt werden soll, finanziell zu bewerten? Klarer gefragt: Kann ich für die Einräumung eines Wegerechtes einen Geldbetrag verlangen und woran würde sich die Höhe bemessen?
: Danke in voraus
: Ira





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