Überfahrtsrecht


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Abgeschickt von Sandra Hornstein am 29 Januar, 2007 um 10:20:52

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf ein Überfahrtsrecht, dass genutzt wird um eine Doppelhaushälfte zu erreichen. Dazu muss an der anderen Doppelhaushälfte vorbeigefahren werden, wofür auch ein Überfahrtsrecht festgelegt wurde. Dürfen nun die Besitzer der ersten Doppelhaushälfte ein Auto vor ihrem Haus abstellen(trotz einem seitlichen Stellplatz), so dass sich der Überfahrtsweg stark verengt, bzw. wieviel in der Breite muss für die Überfahrt von dem Besitzer der ersten Doppelhaushälfte an Durchfahrtsmöglichkeit gelassen werden?
Grüße,
Sandra Hornstein




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