Verjährung von Baumängeln


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Abgeschickt von Stehle, Ingrid am 30 Januar, 2007 um 18:33:40


wir haben 1999 ein Haus gekauft. Im Dezember 2006 haben wir im Zuge von Ausbesserungsarbeiten festgestellt, dass die wasserleitungen nicht richtig verlegt worden sind.

Es handelt sich hier um einen verdeckten Mangel.

ist dieser bereits verjährt?




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