Mit Teilung BayBo umgehen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Korinth am 30 Januar, 2007 um 19:02:32:

Bayern:
Grundstücke Rechteckig, in zwei Reihen, jedoch versetzt, was zur Folge hat, dass mein nach Süden liegender Nachbar (mit seiner Nordseite) sowohl an mein Grundstück angrenzt, als auch an das Grundstück meines nach Westen liegenden Nachbarns.
An dessen Grundstücksgrenze steht bereits ein Grenzbau L=600 cm von ihm. Und vor mich will er nun eine Doppelgarage mit L = 800 cm als Grenzbau stellen. Seine Nordgrenze hat er dann also mit 14 Metern bebaut, was jedoch 2 verschiedene Nachbarn betrifft. Recht oder Unrecht, da Grenzbebauung nur max. 8 Meter betragen darf? (Ich dachte 8 Meter pro Grenze, nicht 8 Meter pro Nachbar.)
Nun droht er mi folgendem:
Er will sein Grundstück so teilen lassen, daß er zwei Grundstücke besitzt, wo jedesmal die 8-M-Regel ausgenutzt ist (ich wäre dann nur mehr bei einem Grenzbau Nachbar)? Kann man so die BayBo umgehen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]