Re: Bauantrag abgelehnt


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Abgeschickt von K.D. am 31 Januar, 2007 um 07:33:48

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt von Diana am 29 Januar, 2007 um 09:53:35:

bauplanungsrechtlich bewertet worden? Innenbereich, Außenbereich oder B-Plan? ist ein Baugebiet festgesetzt oder wurde das nach der Umgebungsbebauung ermittelt? Danach kann erst beurteilt werden, welches Gewerbe zulässig ist. Welches Gewerbe betreibt ihr Bruder und welches Sie selbst??
: : Auch die Aktion mit der Einhaltung der Abstandfläche auf dem eigenen Grundstück zur neuen Trafostation kann ich jetzt nicht verstehen.
: : Aber das ist ja wohl geklärt?

: : Vielleicht wäre es doch sinnvoll einen Anwalt zu kontaktieren, der sich erstens mit dem bundesdeutschen Baurecht und aber auch mit dem Baurecht zu DDR-Zeiten auskennt?
: :
: Hallo K.D.
: vollkommen Richtig....Land Brandenburg :(
: -Wie ist das Grundstück den bauplanungsrechtlich bewertet worden?...Außenbereich, da ja mein Bruder mit seiner Metallrecyclingfirma das ursprüngliche Gewerbegebiet erweitert hat und das erst seit ca 2 Jahre.d.h. lange nach meinen Antrag für die Baugenehmigung.Somit haben die Behörden wieder einen Grund gefunden, mir Steine in den Weg zu legen.(trotz etlicher mündl. Zusagen)
: Ich habe ein Gewerbe als Haus und Gartenservice aufgenommen und das ist den Behörden nicht Grund genug, das ich dieses Haus als Betriebswohnung nutze möchte.
: Das mit den Abstandsflächen haben wir geklärt, aber ich glaube das war reine Abzocke, aber egal...ist erledigt.Einen Anwalt möchte ich schon konsultieren, nur das kostet auch wieder :(
: Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, aber die ist noch recht frisch und das mit dem ganzen Bauantrags-Theater läuft ja schon ne weile.Wir haben zwar noch nicht in dieser Sache geklagt, aber man weiß ja nie.

Können Sie in Ihren Unterlagen eine "Zustimmung" des Gemeinderates und /oder einen "Prüfbescheid" der Staatlichen Bauaufsicht für ihren verstorbenen Bruder finden ???

Wenn nicht argumentieren, das der Umbau zum Wohnhaus vor dem 2.10.1985 fertiggestellt war.

Grund: Bestandschutz zu Bauvorhaben aus DDR-Zeiten.
Rechtsgrundlage: DDR-Verordnung über Bevölkerungsbauwerke von 1984.

Bestandschutz besteht, weil eine fünfjährige Frist zum Erlass einer Auflage zur Beseitigung überschritten wurde.

Diese fünfjährige Frist muss schon zu DDR-Zeiten abgelaufen sein, also darf der Umbau nicht nach dem 02.10.1985 ausgeführt sein.
Siehe auch OVG Thüringen vom 24.10.2000, 1EO 212/00

Auf Grundlage dieses Bestandschutzes und bei Lage im Außenbereich könnte sich m.E. eine Zulassungsmöglichkeit nach § 35 (4) Nr. 5 BauGB ergeben. (ich erspare mir das Zitat - bitte auf dieser Seite das BauGB aufschlagen).

Wegen des Metallrecycling ihres Bruders: Vermutlich will man durch die Grunddienstbarkeit verhindern, das sie sich wegen eventueller Lärmbelästigungen beschweren.

Allerdings hätte man bei der Genehmigung des Bauantrages Ihres Bruders für dieses Gewerbe die vorhandene Umgebung (egal ob genehmigt oder nicht genehmigt) mitbeachten müssen.

Der Wohnbebauung im Außenbereich steht der Schutz einer Bebbaung im Dorf/Mischgebiet zu.

Nach der TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A), nachts 50 dB(A)
c) in Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A) .

Diese sind also etwas niedriger als im GE.
Letzendlich leben Sie doch aber eh mit den erhöhten Werten.

Eventuell will man diesen Lapsus in der Baugenehmigung ihres Bruders nun ausgleichen.





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