Re: Definitionsauslegung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2007 um 18:11:45

Antwort auf: Re: Definitionsauslegung? von Carolin am 30 Januar, 2007 um 18:45:53:

: : Die Berechnung ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt und kann unterschiedlich sein. Daher dort auf jeden Fall nochmal nachlesen, einen entsprechenden link finden Sie z. B. auf dieser Seite unter Gesetze.

: : Die "mittlere Wandhöhe" ist die Durchschnittshöhe der Wand. Wenn es Bereich gibt, die höhe sind als drei Meter, dann muss es zwangsläufig auch Bereich geben, die niedriger sind.

: : Bei gleichschenkligen Giebelflächen kann man vereinfacht höchste Höhe + niedrigste Höhe geteilt durch zwei rechnen. Bei ungleichen Höhen oder unterschiedlicher Neigung muss getrennt ermittelt werden. Das Ergebnis darf dann drei Meter nicht überschreiten.

: Danke!!!!
: Noch eine Frage: Die Garage steht nun mit der Giebelseite an meiner Grenze (Bayern). max. Länge wären dann 8 Meter, gemessen von "Dachrinne" zu "Dachrinne" (Traufe zu Traufe) oder von Wand zu Wand?

: Besten Dank, das wäre dann erst mal alles

Solange die Dachüberstände nicht "übermäßig" sind werden die Wandenden zu Grunde gelegt.



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