Re: abriss nach 25 jahren


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Februar, 2007 um 16:11:21

Antwort auf: abriss nach 25 jahren von hardy am 03 Februar, 2007 um 13:07:01:

: mal angenommen:
: ein autonarr kauft sich ein haus mit 2 garagen.
: die vordere garage ist eine grenzbebaung von 1982.
: die hintere garage diente zur unterstellung eines wohnmobils und ist in verlängerung der vorderen garage auch als grenzbebauung ausgeführt.
: im kaufvertrag sind auch die üblichen klauseln wie" arglistige täuschung und versteckte mängel" aufgeführt.
: kaufjahr war 2004 im frühjahr.
: mit genehmigung der vorderen garage wurde ein abrissvermerk in die hausakte beim örtlichen bauamt gemacht. nun soll die hintere garage abgerissen werden.
: kann "klein schumi" jetzt auf bestandsschutz plädieren oder auf arglistige täuschung klagen um den abriss und einen neubau der garage unter wahrung des grenzabstandes bezahlt zu bekommen?
: zu guter letzt, grundstückseigentümer war ein ehepaar.
: haus wurde von der witwe gekauft.
: wie seht ihr die situation?

Bestandsschutz kann m. E. schon deswegen nicht greifen, da ja mit der Genehmigung der einen Garage der Abriss der anderen verlangt wurde.
Ob sich privatrechtlich ein Schadensersatz erfolgreich geltend machen lässt ist sicher mit einer Beratung durch einen Anwalt herauszufinden.



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