Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Februar, 2007 um 20:05:50

Antwort auf: Grenzbebauung von S. Schmitz am 04 Februar, 2007 um 19:51:24:

: Auf unseren nachbarschaftlichen Grundstücken stehen zwischen den beiden EFH zwei Garagen versetzt aneinander gebaut.
: Meine Garage ist zur Straße vorgezogen, dementsprechend habe ich hinter der garage einen 3m breiten Streifen zwischen Wohnhaus und Nachbargarage (Grenzbebauung).

: Darf ich nun auf meiner Seite den Wohnraum des Hauses durch einen Flachanbau bis zu Nachbars Garage hin erweitern?

: Danke für mögliche Antworten

: S. Schmitz

Vielleicht ... je nachdem in welchem Bundesland Sie wohnen, wie lang die bestehende Garage bereits ist, ob Sie vielleicht noch andere Grenzbauten auf dem Grundstück haben usw.

Fragen Sie beim örtlichen Bauamt nach. Dort sollte man Ihnen eine konkrete Antwort geben können.



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