Re: Bestandsschutz von Nebengebäuden


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Abgeschickt von Sylvia am 04 Februar, 2007 um 20:32:06

Antwort auf: Re: Bestandsschutz von Nebengebäuden von K.D. am 31 Januar, 2007 um 07:38:22:

: : die Gebäude haben nach 5 Jahren Bestandsschutz Gruss Ralf

: Die 5 Jahre müssen aber schon zu DDR-Zeiten abgelaufen sein, alos Errichtung vor dem 02.10.1985.

Vielen Dank, ihr habt mir supergut geholfen.





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