Abgeschickt von Sylvia am 04 Februar, 2007 um 20:32:06
Antwort auf: Re: Bestandsschutz von Nebengebäuden von K.D. am 31 Januar, 2007 um 07:38:22:
: : die Gebäude haben nach 5 Jahren Bestandsschutz Gruss Ralf
: Die 5 Jahre müssen aber schon zu DDR-Zeiten abgelaufen sein, alos Errichtung vor dem 02.10.1985.
Vielen Dank, ihr habt mir supergut geholfen.