Definiton Hanglage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sven am 05 Februar, 2007 um 11:11:46

Hallo, unser Garten soll laut Bauträger etwa 30% Gefälle haben. Gegen einen Mehrpreis würde man den Garten mit L-Steinen begrenzen, so dass eine ebene Fläche entsteht. Darüber wurden wir bei Vertragsabschluß nicht informirt.
Meine Frage: Muß der Bauträger über dies Gefälle vorher informieren, bzw. muss das schon als Hanglage definiert werden? Kann ich den Bauträger in die Pflicht nehmen für die Mehrkosten aufzukommen?
Vielen dank für eure Hilfe
Gruß Sven



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]