Re: Verjährung von Baumängeln


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Abgeschickt von Rudi am 05 Februar, 2007 um 15:07:49:

Antwort auf: Verjährung von Baumängeln von Stehle, Ingrid am 30 Januar, 2007 um 18:33:40:

Ansprüche wären nur dann nicht verjährt, wenn der Unternehmer/Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Er müsste also gewusst haben, dass die Wasserleitungen mangelhaft verlegt sind oder eine entsprechende Überwachung von Subunternehmern unterlassen haben. Wenn dies nachweislich so ist, bestehen noch Ansprüche.



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