Hausvekauf, Käufer klagt wegen arglistiger Täuschung


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Abgeschickt von Margot am 05 Februar, 2007 um 22:27:20

Hallo und wer kann mir helfen ?
Ich habe vor 3 1/2 Jahren ein Einfamilienhaus vekauft das 3 Jahre alt war. Nach einem Jahr haben die Käufer zum 1. mal geklagt. Sie haben behauptet, dass ich sie auf einiges nicht aufmerksam gemacht habe - dies war schlichtweg gelogen! Es gabe einen Vergleich!! Nun behaupten diese, dass einige Wände keine Drainage haben. Ich habe spezielle Drainagesteine anbrigen lassen. Die Käufer haben aufgegraben und festgestellt, dass am Rand / Hanglage zur Garage 50 cm am Eck fehlen.Gutachterschätzung zur Behebung 1.700,-€ Hauspreis vor 3 1/2 J. 564.000,-€.

Nun die 3. Anklage, dass weitere Drainage fehlt. Das sind Wände die nicht im Erdreich sind.
Im Kaufvertrag steht eindeutig der Ausschluß von Gewährleistung und ähnlichem. Hier geht es um arglistige Täuschung.

Bitte, bitte, kann mir jemand helfen ? Gerichtsurteil von ähnlichem Fall oder so.
Schon an dieser Stelle ganz herzlichen Dank.
Leider haben ich einen laschen Staranwalt, den diese Beträge nicht interessieren.
D a n k e



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