Falsche Auskunft zwischen Handwerkern : Was tun ?


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Abgeschickt von Grützmacher, Frank am 06 Februar, 2007 um 13:39:49

Hallo !

Folgende Situtaion : Eigentumswohnung im Reihenhausstil; Defekter Hausanschluss nach Abnahme .. Wasser läuft in Bodenplatte
Verkäufer delegiert Problem an Klempnerfirma; Schaden wird durch deren Haftpflichtversicherung reguliert
Trocknung erfolgt Bautrocknungsfirma

Jetzt das Problem : Nach vollzogener Trocknung beauftragt die Versicherung auch die Trocknungsfirma, die Wände und vorallem die für die Trocknung rausgenommenen Fussbodenfliesen wieder einzusetzen ..

Der Subunternehmer der Trocknungsfirma, der die Fliesen einsetzen will, ruft daher den ursprünglichen Fliesenleger an ..und der gibt zwar eine Ausunft, aber
jetzt ist das Fugenmaterial der wiedereingesetzten Fliesen viel dunkler als bei den anderen ..

Es betrifft insegsamt acht Fliesen: im Flur, in der Küche und im Gäste-WC .. d.h. die Räume, wo in den Esstrich für die Trocknung beohrt worden ist.

Wie sollte man sich jetzt verhalten ? So ist der Mangel auf jeden Fall für uns nicht wieder beseitigt !

Wie kann man den ursprünglichen für seine falsche Auskunft haftbar machen. Soll man auf den Verkäufer Druck ausüben, dass er über seinen Einbehalt der Leistung des Fliesenlegers den wiederum in die Mängelbeseitigung mit einbezieht ?

Vielen Dank für jeden Tip !
Frank




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