Re: Unterschiedliche Grundst�ckh�hen


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Abgeschickt von Sebastian am 06 Februar, 2007 um 14:15:55:

Antwort auf: Unterschiedliche Grundst�ckh�hen von Sascha am 05 Februar, 2007 um 21:57:21:

Fuer NRW ist das eine Frage der genehmigten Gelaendeoberflaeche und evtl. der einzuhaltenden Abstandflaechen gem. § 6 Abs. 10 BauO NRW (Aenderung des § 6 BauO NRW zum 28.12.2006).
Andere Bundeslaneder haben aehnliche, im Detail mitunter abweichende Regelungen.
Also: Bei der zustaendigen Bauaufsichtsbehoerde nachfragen.

Alternativ kann man auch den umstaendlichen zivilrehcltichen Weg gehen...
Gruss
Sebastian


: Wir haben 2005 ein EFH gebaut. Nach uns wurde auf dem Nachbargrundst�ck ebenfalls ein EFH gebaut. Nun hat der Nachbar einen H�henunterschied von ca. 1 m bis zu 2 m zu unsere "Erdoberfl�che" aufsch�tten lassen, da er den Erdaushub nicht abfahren lassen wollte. Erstmal sieht es ziemlich bescheiden aus, zum anderen scheint es ihn auch ziemlich egal zu sein. Wie k�nnen wir ihn dazu bringen (welche rechtlichen Vorschriften gibt es?), sich auf unser Niveau anzugleichen, damit auch nicht immer das Regenwasser und die weggesp�lte Erde auf unserer Seite landet? Gr��e Sascha




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