Widerspruch der Nachbarschaft gegen erteilte Baugenehmigung


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Abgeschickt von Michael am 07 Februar, 2007 um 19:08:36:

Hallo, durch die UBA wurde uns eine Baugenehmigung zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern erteilt. Fünf Monate nach Genehmigungserteilung flatterte uns ein Briefchen der selbigen Behörde ins Haus, in dem uns mitgeteilt wurde, dass die "netten Nachbarn" Widerspruch gegen die Baumaßnahme eingelegt hätten. Neben den Widerspruchsbegründungen, die darauf abgestellt sind, das dieses Bauvorhaben die Wohnqualität und den nachbarschaftlichen Frieden in erheblichem Maße beeinträchtigen würde, stand noch folgender Hinweis in der Widerspruchsbegründung: "Bei Beantragung der Baugenehmigung sind wir als Nachbarschaft durch förmliche Zustellung gemäß § 71 LBO zu unterrichten. Dies erfolgte weder vom Bauherrn noch von der Stadt".
Meine Frage lautet nun: Muß die Stadt, wenn (wie in diesem Fall) kein Bebauungsplan vorliegt, die Nachbarschaft schriftlich über das geplante Bauvorhaben vor Erteilung der Baugenehmigung in Kenntnis setzen ?




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