Kniestock viel zu hoch, was tun?


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Abgeschickt von Mark am 07 Februar, 2007 um 22:03:22

Hallo,

Ich glaube ich habe ein gravierendes Problem.
Wir haben 2005 in BW ein EFH gebaut.
Laut Bebaungsplan ist der max. zulässige Kniestock 1,0 m. Max. Wandhöhe bis zur Traufe 4,5m. Bauantrag wurde über einfache Bauanzeige gemacht.
Mein Architekt war/ist noch recht jung und es war mehr oder weniger sein erstes eigenverantwortlich geführte Projekt.

Nachdem ich im Internet jetzt mal die Definition einen Kniestocks durchgelesen habe bin ich fast vom Glauben abgefallen. Da steht "..kniestock berechnet sich von oberkante Rohfußboden bis oberkannte Dachhaut..."

Mein Architekt hat jetzz erstmal 1,0m Mauern lassen (seine Definition von Kniestock)+25 cm Ringanker +12 cm Fußpfette +ca 20 cm Sparren +10cm Aufsparrendämmung +Konterlattung und Ziegeln.

Nach der obengeannten Definition hätte ich somit einen Kniestock von ~1,7m wäre mein Kniestock fast doppelt so hoch wie erlaubt und ausserdem erfüllt die höhe bereits die Definition einens Vollgeschoßes.

Laut Bebauungsplan ist aber nur 1 Geschoß + Dachgeschoß erlaubt.

Allerdings die max. Haushöhe bis Traufe von 4,5m halte ich ein.

Die Frage ist jetzt was kann ich tun?
Mich ans Bauamt wenden mit der Gefahr das diese einen Rückbau fordern?

Wie kann ich aus der Sache relativ glimpflich herauskommen?

Gibt es eine Verjährungsfrist für sowas?

Ich möchte nicht die nächsten 30 jahre angst haben müssen erwischt zu werden.

Vielleicht noch als Ergänzung hierzu. Es handelt bei dem Baugebiet um ein Sanierungsgebiet im Altstadtbereich einer Kleinstadt. Sprich hier stehen alte Höfe und Neubauten (ein und mehrfamilienhäuser) nebeneinander, auch welche (oder sogar die Mehrheit) die auch mehr als 2 Vollgeschoße haben. Der Bebauungsplan wurde allerdings erst nach Erstellung der neuen Gebäude aufgestellt.

Wäre für Tipps und Hilfe dankbar.

Gruß

Mark





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