Abgeschickt von Nachbars Liebling am 08 Februar, 2007 um 10:21:31:
Antwort auf: ich weiss, wie's in NRW geht... von Jojo am 03 Februar, 2007 um 18:14:40:
Zitat: >>>> Im nachbarrecht steht aber auch geschrieben, dass man Sorge dafür tragen muss, dass das eigene Wasser den nachbarn, in dieser Fall die Stadt, nicht zuzuleiten.<<<<
Wenn ich das richtig verstehe darf KEIN Wasser von einem Privatgrundstück auf die Straße laufen !?!
Dann müßte doch jedes Grundstück mit Gefälle durch einen Staudamm begrenzt werden?
Wie betritt / befährt man dann sein Grundstück, über eine Schleuse?
Seltsam seltsam da in NRW ;-)