Re: Alte Bauanträge einsehen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Februar, 2007 um 16:30:57

Antwort auf: Alte Bauanträge einsehen? von Wieland, Sonja am 08 Februar, 2007 um 15:25:37:

: Hallo, ich habe mein eine Frage ...

: Kann am alte erledigte Bauanträge / Baugenehmigungen von ehemaligen Eigentümern einsehen? Und wenn ja, beim Grundbuchamt oder beim Bauamt? Wie lange werden diese aufbewahrt? Danke für eine Antwort.

: MfG
: S.Wieland

Als Eigentümer kann man die gesamte Hausakte des Grundstückes beim Bauamt einsehen. Vorhandene Akten werden meist über den Zeitraum des Bestehens eines Gebäudes aufbewahrt. Dort liegt aber nur, was auch beantragt wurde, ungenehmigte Bauten oder genehmigungsfreie Umbauten sind dort nicht vorhanden. Weiterhin leiden viele Gemeinden an Aktenverlusten durch den 2. Weltkrieg. Zu Bedenken ist, dass im Zweifel der Eigentümer die Rechtmäßigkeit seiner Gebäude nachweisen muss - nicht die Gemeinde.

Das Grundbuchamt verwaltet nur die Grundbücher mit seinen Abteilungen, Bauzeichnungen und Genehmigungen sind dort nicht vorhanden.



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