Grenzbebauung


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Abgeschickt von Waltraut Reinhard am 08 Februar, 2007 um 16:32:07

Wir haben eine Doppelhaushälfte und haben zugestimmt, daß das Nachbarhaus abgerissen und vergrößert wieder aufgebaut ist. Die genehmigung wurde auf Gegeseitigkeit erlassen.
Jetzt ist aber in der Verlängerung des Hauses zu unserem Hof hin auf der Grenze ein Fenster eingebaut worden..
Das heißt, man kann von diesem Fenster in unsere Wohnhig schauen und 2. wir können unser Haus nicht in gleichem Maße vergrößern, da jetzt in der gedachten Zwischenmauer ein Fenster ist.
Meine Frage, ist das Fenster zulässig?.
Gruß
W.Reinhard



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