Teilungsgenehmigung


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Abgeschickt von Mandy Rothe am 09 Februar, 2007 um 12:21:55

Ich hoffe dass uns jemand helfen kann.
Ich versuche schon seit Stunden, zu recherchieren, wie lange früher erteilte Teilungsgenehmigungen ihre Gültigkeit besitzen. Wir haben ein Grundstück erworben, welches als Baugrundstück angegeben worden war, auf Grund einer Teilungsgenehmigung von 1995. Das mit der Teilungsgenehmigung,wissen wir aber erst jetzt. Es ist auch im Katasterauszug als Bauplatz ausgewiesen und der Vorbestitzer hat eine Abwasserrechung bezahlt. Nun haben wir schon Zeit und Geld investiert und auch das Haus schon geplant und erfahren nun, dass dieses Grundstück Außenbereich sein soll. Was nur eine förmliche Sache sein sollte, nämlich die Bauvoranfrage, ist versagt worden.
Die Finanzierung ist durch, das Hausbestellt, die Gemeinde hat zugestimmt, nur das Bauamt, sagt nein!
Kann uns irgendjemand helfen.
Vielen Dank
Mandy+Andreas





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