Re: überdachter stellplatz auf sondereigentum


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Abgeschickt von cora am 09 Februar, 2007 um 13:18:24

Antwort auf: Re: überdachter stellplatz auf sondereigentum von Dirk Baumeister am 07 Februar, 2007 um 22:42:35:

: Was steht denn in Ihrer Teilungserklärung? Normalerweise gibt es keinen Freibrief für bauliche Veränderungen, schon gar nicht auf dem Gemeinschaftsgrundstück für das lediglich in Teilbereichen eine Sondernutzungserlaubnis eingerichtet ist. Genehmigungspflichtig (durch die Baubehörde) dürfte der Carport ohnehin sein. Dazu könnte man ja auch mal bei der Behörde nachfragen.

In der Teilungserklärung ist nur die Sondernutzung als Stellplatz vermerkt. Bei der Behörde nachzufragen, kam mir so "Petze-Petze, ging-in'n Laden ..." vor.

Aber, dies dürfte wohl der effektivere Weg sein.

Danke für die Tipps!

Gruß, Cora





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