Re: Nachbarschaftsrecht - Gartenhaus auf der Grenze


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Abgeschickt von Joe am 11 Februar, 2007 um 08:58:15

Antwort auf: Nachbarschaftsrecht - Gartenhaus auf der Grenze von Simone Michl am 09 Februar, 2007 um 20:32:18:

: Eine Frage, die sich mir im Bereich des Nachbarschaftsrechts stellt. Angenommen ein fest gemauertes Gebäude eines Nachbarn das direkt auf der Grundstücksgrenze steht (Dachüberhang aufs Nachbargrundstück) steht unter Bestandsschutz. Kann der Nachbar, der mit diesem Gebäude 'leben muss' vom anderen Nachbarn fordern, dass dieser eine Regenrinne an das Gebäude baut, die sicherstellt, das das Regenwasser auf den Grund des Grundstücks läuft, auf dem auch der Bau steht und nicht vollständig (durch Schrägdach) auf das Grundstück des Nachbarn?

Hallo,
ich hatte bezüglich eines Gebäudes das nicht genemigt wurde, und somit ein Schwarzbau war einmal im Bauamt nachgefragt.
Man sagte mir jeder Bau der nicht nach der Bayr. Bauverodnung genehmigungsfrei ist oder nicht genehmigt wurde ist ein Schwarzbau.Nach ansicht des Beamten gibt es Baurechtlich keinen Bestandschutz. Auch nicht nach 20 oder 40 Jahren.
Man könnte einen Baubeseitigungsantrag stellen. Hir werden allerdigs alle nichtgenhmigungsfähige Bauten in der näheren Umgebung mit entfernt werden müssen.



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