Re: abriss nach 25 jahren


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Joe am 11 Februar, 2007 um 09:19:32:

Antwort auf: abriss nach 25 jahren von hardy am 03 Februar, 2007 um 13:07:01:

: mal angenommen:
: ein autonarr kauft sich ein haus mit 2 garagen.
: die vordere garage ist eine grenzbebaung von 1982.
: die hintere garage diente zur unterstellung eines wohnmobils und ist in verlängerung der vorderen garage auch als grenzbebauung ausgeführt.
: im kaufvertrag sind auch die üblichen klauseln wie" arglistige täuschung und versteckte mängel" aufgeführt.
: kaufjahr war 2004 im frühjahr.
: mit genehmigung der vorderen garage wurde ein abrissvermerk in die hausakte beim örtlichen bauamt gemacht. nun soll die hintere garage abgerissen werden.
: kann "klein schumi" jetzt auf bestandsschutz plädieren oder auf arglistige täuschung klagen um den abriss und einen neubau der garage unter wahrung des grenzabstandes bezahlt zu bekommen?
: zu guter letzt, grundstückseigentümer war ein ehepaar.
: haus wurde von der witwe gekauft.
: wie seht ihr die situation?

Hallo,
mal vorweg die Frage war dir dieser vermerk in der Hausakte des Bauamtes zum zeitpunkt des Hauskaufes bekannt? wenn nein könnte es schon zur arglistigen Täuschung ausgelegt werden.
Zum anderen muss ich sagen, liegt hier offensichtlich eine Grenzbebauung von mehr als 8 Meter vor ( durch den hinteren Anbau an die Garage.Hierfür wäre ohnehin eine Genehmigung notwendig gewesen, in der eine Genehmigung des Nachbarn miteinbezogen werden hätte müssen.(notarielles Grenzbebauungsrecht).
Ich denke nicht dass dir hir irgendwer was bazahlen wird.Ein Bestandschutz kommt hier wol auch nicht in frage.Baurechtlich gibt es den sowiso nicht und in diesem Fall wäre er sowiso hinfällig.Frag doch mal im örtlichen Bauamt nach.(Landratsamt oder Gemeinde).Solche Auskünfte sind kostenlos.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]