Re: Voll erschlossenes Grundstück


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Abgeschickt von Micky am 12 Februar, 2007 um 12:05:11:

Antwort auf: Voll erschlossenes Grundstück von Uwe Köhler am 09 Februar, 2007 um 12:53:34:

Hallo,

beim einmaligen Kanalanschlussbeitrag handelt es sich keinesfalls um die Kosten für den Hausanschluss! Der Begriff Kanalanschlussbeitrag oder (neu:) Abwasserbeitrag ist eindeutig und bedeutet den Beitrag für die Möglichkeit, eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zu nutzen.

Bei einem voll erschlossenen Grundstück sollte der Beitrag für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage bezahlt sein. Allerdings gibt es je nach Landesrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch "einmalige" Kanal- oder besser: Abwasserbeiträge, wenn die Abwasserbeseitigungsanlage erneuert wird. Also muss man hier schon mehr wissen, um zu antworten.

Generell ist Beitragspflichtig der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer. Er wird auf jeden Fall den Beitragsbescheid von der Gemeinde bekommen - sofern die Grundbucheintragung seines Erbbaurechts schon erfolgt ist. Und er muss ggf. versuchen, sein Geld vom Erbpachtgeber zurück zu bekommen, sofern der Erbbaurechtsvertrag dies hergibt.

Gruß
Micky



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