Verbindlichkeit des Expos�es


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Andi am 12 Februar, 2007 um 22:37:44

In diesem konkreten Fall geht es um die Tatsache, das wir von unserem Kaufobjekt zwei Expos�es besitzen. Eines wurde uns nach dem Erstkontakt bei Baubesichtigung per E-Mail zugestellt, das zweite bekamen wir in ausgedruckter Form pers�nlich 14 Tage sp�ter bei einer weiteren Begehung �bergeben. Jetzt, unmittelbar vor der �bernahme (das Objekt wird schl�sselfertig ohne Maler- und Bodenarbeiten �bergeben), stellen sich uns zwei Probleme, wo f�r uns die Haftungsfrage unklar ist.

Fall 1:
In Expos�e 1 ist in der Beschreibung der K�che, angezeigt durch eine Sprechblase in einer schematischen Darstellung des Raumes, die Rede von der Wahlm�glichkeit, den �bergang zum Wohnzimmer offen, durch Setzten einer Wand mit T�r oder mittels Installation einer Theke zu w�hlen. Hierbei gab es keinen Hinweis auf etwaige Mehrkosten. Diese Sprechblase gibt es in Expos�e 2 schon nicht mehr (m�glicherweise, weil andere K�ufer auf die Prospekthaftung verwiesen???).

Fall 2:
In beiden Expos�es ist bei der Benennung der R�ume f�r die jeweiligen Etagen f�r das Kellergeschoss von je einem Kellerraum sowie einem Hausanschlussraum die Rede. Dieser Hausanschlussraum wurde nicht gebaut.

Wer ist jetzt f�r was haftbar? Der Bautr�ger wegen der (nicht) im Prospekt benannten Leistungen, der Immobilienmakler, der vielleicht in mindestens einem Fall veraltete Expos�es in Umlauf gebracht hat, oder wir, die nach alter Gebrauchtwagenmanier "gekauft wie gesehen" haben?

Vielen Dank im voraus,

Andi




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]