Re: Nachbarschaftsrecht - Gartenhaus auf der Grenze


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Abgeschickt von Siga am 14 Februar, 2007 um 11:03:10:

Antwort auf: Nachbarschaftsrecht - Gartenhaus auf der Grenze von Simone Michl am 09 Februar, 2007 um 20:32:18:

: Eine Frage, die sich mir im Bereich des Nachbarschaftsrechts stellt. Angenommen ein fest gemauertes Gebäude eines Nachbarn das direkt auf der Grundstücksgrenze steht (Dachüberhang aufs Nachbargrundstück) steht unter Bestandsschutz. Kann der Nachbar, der mit diesem Gebäude 'leben muss' vom anderen Nachbarn fordern, dass dieser eine Regenrinne an das Gebäude baut, die sicherstellt, das das Regenwasser auf den Grund des Grundstücks läuft, auf dem auch der Bau steht und nicht vollständig (durch Schrägdach) auf das Grundstück des Nachbarn?

Wenn die Sache unter Bestandschutz steht, ist anzunehmen, dass der Bau genehmigt wurde, eventuell vom Voreigentümer. Sie als Rechtsnachfolger sind daran ebenfalls gebunden. Zu prüfen wäre (Einsichtnahme), was genehmigt wurde und ob es auch so gebaut wurde (Höhe, Grenzabstände, Größe, ...). Wenn aus den Plänen nicht ersichtlich ist, dass der Dachüberstand auf ihrem Grundstück liegt, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Nachbar darf sein Grundstück nicht über Ihres entwässern, d.h. "wenigstens" ist eine Dachrinne zu verlangen.




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