Re: Beweissicherungsverfahren


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Abgeschickt von Sigma am 14 Februar, 2007 um 11:18:59:

Antwort auf: Beweissicherungsverfahren von Stefan Lochner am 10 Februar, 2007 um 11:51:59:

: Ich streite nun seit 1,5 Jahren mit dem Betrieb über eine Beseitigung der Mängel. Unter anderem:
: - fehlende Raumseitige Abdichtung
: - fehlender WK II Standard
: - keine Schlagregendichtheit
: - fehlender TRAV Nachweis Obergeschoss
: - undichte Rollladenkästen
: - nicht funktionierende Rollos
: - Einbauebene von 4 Fenstern zu weit hinten (WDVS)

: Nun hatte ich einen öbuv SV bei mir der eigentlich die Fragen fürs Beweissicherungsverfahren erstellen sollte.

: Er riet von einer Klage ab, da die Gerichte allenfalls eine Wertminderung aussprechen würden, da die Mängelbeseitung unverhältnismäßig teuer wäre.
: Ich hab noch einen Einbehalt von 4500 Euro der aber nicht mal ausreicht um die Hälfte der Mängel zu beseitigen. Er sagt ich solle damit leben und froh sein, dass ich den Einbehalt habe.

: Lehnen die Gerichte wirklich eine Mängelbeseitigung ab?
: Wie ist die Erfahrung hier im Forum?

Ohne Rechtlichen Beistand werden Sie nicht viel erreichen. Da bei einer Reklamation und Forderung nach Mängelbeseitigung eine gewisse Vorgehensweise nötig ist, brauchen sie einen Anwalt, der über entspr. Sachverständige das Beweissicherungsverfahren einleitet. Hat die Firma geschlampt, steht diese dafür gerade. Die Frage ist, haben Sie die Nerven, dies über mehrere Jahre durchzustehen (wenn die Firma inzwischen pleite macht, haben Sie gar nix)? oder beauftragen eine andere Firma, die den Schaden repariert, und zahlen mehr.



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