Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Sigma am 14 Februar, 2007 um 11:27:45:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von Sebastian am 08 Februar, 2007 um 23:05:56:

: Klingt erst einmal ungewöhnlich. Stand das Fenster in den von Ihnen (mit-)unterzeichneten Bauvorlagen?
: Fragen Sie doch mal bei Ihrem Bauamt!

: Sebastian

Ein Fenster an der Grenze ist allein schon aus Brandschutzgründen nicht erlaubt, selbst wenn sie einen entsprechenden Bauplan unterschrieben haben. Dafür gibt es auch keine Bestandschutz! Sie können also jederzeit die Entfernung (trotz eventueller Genehmigung, Sie sind ja nicht dafür zuständig, dass Ihr Nachbar rechtlich o.K. baut)des Fensters fordern.





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