Gartenhaus Nachbargrenze


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Abgeschickt von Kai am 14 Februar, 2007 um 13:51:09

Hallo,
darf unser Nachbar sein Gartenhaus direkt an der Grenze (bei ihm seitliche Grundstücksgrenze) zu uns stehen lassen. Im Bebauungsplan heißt es "Bei Nebenanlagen muss ....und ein Abstand von 1m zur rückwärtigen Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Die Hütte (ist nur 6m von unserer Terasse entfernt und total hässlich und) hat ein Pultdach (Wasser fließt zu uns) und ist mindestens 3m lang.
Weitere Frage: Zählt ein Kinderspielplatz zur "Öffentlichen Verkehrsfläche" oder sind damit nur Straßen usw. gemeint? Wir haben seitlich einen Spielplatz und wollten dort einen Geräteraum hinstellen. Zu "öffentlichen Verkehrsflächen" muss aber 2,5 m Abstand gehalten werden...reicht hier 1m?
Wir sind in Baden-Württemberg.

Vielen Dank für Ihre Infos!




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