Schadensmeldung trotz Abnahmeprotokoll durch Kunden


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Abgeschickt von Jens Cornils am 26 Maerz, 2004 um 14:55:39

Bei der Montage von Fensterelementen ist Bauschaum ausgetreten und auf die Granitplatten der Einfahrt gefallen. Nach vielen Versuchen ist es uns endlich gelungen dei Flecken restlos zu entfernen. Nun sind die Betroffenen Platten natürlich heller als die alten Platten. Der Kunde hat sich mit dem Ergebnis einverstanden erklärt und das Abnahmeprotokoll unterschreiben. Jetzt hat sich der Kunde 14 Tage später gemeldet und einen Kostenvoranschlag eines Bauunternehers eingereicht um die Platten tauschen zu lassen. Statt der 5 Platten sollen laut Kostenvoranschlag 15 Platten getauscht werden. Stellt das jetzt einen Mangel noch dar wenn die Platten sauber sind und in wie weit müßte ich dem Kunden entgegenkommen. Bitte um Antwort wenn möglich mit rechtlichem Verweis.


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