Re: Definition Kniestock


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Abgeschickt von K.D. am 15 Februar, 2007 um 07:08:23

Antwort auf: Re: Definition Kniestock von Tim Weid am 14 Februar, 2007 um 16:40:48:

: : : Hallo,

: : : Wenn im Bebauungsplan bei Kniestock lediglich steht: "Die maximale Höhe beträgt 1,0 m" Wie wird diese dann ermittelt?
: : : Gibt es dafür eine genaue Definiton, wie ein Kniestock berechnet wird bzw. gemessen?

: : : Das Bauvorhaben ist in BW.

: : : Gruß

: : : Tim

: : Antwort:

: : www.pro-future-massivhaus.de/kniestock.htm
: : Hier gibt es eine relativ gute Erläuterung und Grafik oder auch unter Wikipedia.

: : Aber beachten Sie: Kniestock, Drempel oder wie es sonst regional genannt wird, ist kein definierter Begriff laut Landesbauordnung. Und wie die Grafik beim oberen Link zeigt, gibt es unterschiedliche Auslegungsarten.

:
: Wenn der Kniestock,laut Landesbauordnung nicht genau definiert ist und im Babauungsplan keine weitere Erläuterung zu dem Begriff Kniestock vorhanden ist.
: In wie fern ist die Angabe dann rechtsverbindlich bzw. anfechtbar?

: Ich habe schon oft gehört, das wenn bestimmte Dinge nicht klar beschrieben sind, gelten sie als nicht definiert bzw nicht exsitent.
: Oder einfacher ausgedrückt, ist der Baubauungsplan biesbezüglich angreifbar?

Antwort:
Oft ist es in Bebauungsplänen so, das nicht oder gar nicht die Höhe des Kniestockes im DG vorgeschrieben ist, sondern eher die Geschossigkeit der Gebäude.
Da kommt man mit einem hohen Kniestock sehr schnell in das Vollgeschoss für das DG.
Hängt die Berechnung der Höhe des Kniestockes mit der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses zusammen???




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