Abgeschickt von frank am 27 Maerz, 2004 um 08:21:42:
Antwort auf: Re: Grundbucheinträge von Gast am 23 Maerz, 2004 um 09:12:30:
: Alte oder neue Bundesländer? Sozialbindung nach Wohnungsbindungsgesetz oder was für ein Zweck ?
Alte Bundesländer.Zweckbindung als werkswohnung.Für normale Wohnzwecke kein Wohnrecht.