Re: Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sigma am 16 Februar, 2007 um 10:07:04:

Antwort auf: Grenzbebauung von ucho am 14 Februar, 2007 um 21:44:32:

: Hallo Forum !
: Unser Nachbar hat an sein acht Meter langes Wohnhaus noch ein weiteres 10 Meter langes Haus angebaut und am hinteren Ende des Grundstücks steht noch eine drei Meter lange Scheune in Grenzbebauung. Jetzt hat sich herausgestellt, daß das zehn Meter lange Wohnhaus nur durch Planungsunterlagen hervorgeht.Keine Baugenehmigung also.Wie lange ist die Grenzbebauung im Rechtsfall.Ein Bau ohne Baugenehmigung ist doch wohl ein Schwarzbau ? Ich selbst wurde von meinem Nachbar beim Bauamt angezeigt doch so wie es aussieht sitzt er dioch wohl im Glashaus.Ohne Baugenehmigung doch auch kein Bau ? Wer kann mir helfen ? Gruß Ucho

1. Unter bestimmten Umständen ist für ein Wohnhaus keine Baugenehmigung notwendig. D.H. genehmigungsfrei und rechtlich o.k. also auch kein Schwarzbau.

Diese bestimmten Umstände müssen Sie nun abklären, laut Ihrer Beschreibung ist es aber unwahrscheinlich, dass Ihr Nachbar legal gehandelt hat.

1. Beantragen Sie Einsichtnahme bei ihrer zuständigen Baubehörde über das Grundstück des Nachbarn. Erklären Sie den Sachverhalt.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]