Re: Erstellung einer Balkonterrasse außerhalb des Bebauungsplans


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2007 um 13:44:47

Antwort auf: Erstellung einer Balkonterrasse außerhalb des Bebauungsplans von Michael am 16 Februar, 2007 um 11:48:12:

: Wir planen in NRW den Abriss eines alten Balkons im 1.OG und Erstellung einer neuen, ca. 6 m (breiten) und 4 m (tiefen) Balkonterrasse, die gleichzeitig eine Überdachung der im darunterliegenden bereits bestehenden Terrasse im Ergeschoss darstellen soll. Im Bebauungsplan ist Hausumriss als bebaubare Fläche ausgewiesen, wobei die Terrasse im Erdgeschoss eigentlich schon außerhalb des B-Plans liegt. Die neue Terrasse wäre nach allen Seiten mindestens 5 m zu zwei anderen Grundstücksgrenzen entfernt.
: zwei Fragen :
: 1. Welche Chancen habe ich für einen Befreiungsantrag ?
: 2. Wie begründe ich "städtebauliche" Aspekte in meinem Sinne (d.h. welche Argumente, Formulierungshilfen kann ich anbringen) ?

: Danke !

Die Chancen sind einzelfallabhängig und nicht allgemeingültig einzuschätzen. Die Argumentation sollte in Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Planer, u. U. mit Behörde vorbesprochen werden und damit die Tendenz herausgefunden werden. Bei einer von vornherein negativen Tendenz könnte man sich den Antrag sparen, bei Unklarheiten zunächst nur eine Bauvoranfrage einreichen und bei geringen bis gar keinen Bedenken direkt mit dem Bauantrag starten.



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